Samstag, 31. Januar 2009

Diabetes - Entzündung des Zahnhalteapperats und Herzinfarkt / Schlaganfall

klinische Untersuchungen haben gezeigt, dass umgekehrt eine Parodontitiserkrankung
die Einstellung der Blutzuckerwerte erschwert.
Außerdem erhöht Parodontitis das Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Im Fall des Diabetes gelten sogar Herzinfarkt und Schlaganfall als Folgeerkrankungen. Die Erkenntnisse über diese folgenschwere Wechselwirkung haben dazu geführt, dass die Vorbeugung und Behandlung von Entzündungen des Zahnhalteapparates innerhalb des Behandlungskonzeptes des Diabetes einen veränderten Stellenwert einnimmt. Die Parodontitis wird nun als sechste klassische Folgeerkrankung des Diabetes anerkannt. Somit können Zahnmediziner undDiabetologen aufeinander abgestimmte Vorbeuge- und Therapiekonzepte entwickeln, um
beide Erkrankungen einzudämmen und Folgerisiken zu verringern. Diabetesexperten raten Diabetikern zu einer maßvollen und ausgewogenen Ernährung und zu regelmäßiger Bewegung. Gewichtsabnahme und Senkung des Blutzuckerspiegels können bereits die Risiken für eine Parodontitis und andere Folgeerkrankungen deutlich verringern. Aus zahnmedizinischer Sicht gilt: Sorgfältige Mundhygiene, die das Reinigen der Zahnzwischenräume mit einbezieht, eine ausgewogene Ernährung und der Verzicht aufs Rauchen sind eine gute Basis für undgesundheit. Darüber hinaus sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen und die regelmäßige, professionelle Zahnreinigung weitere wichtige Vorbeugemaßnahmen. Zusammengefasst sind all diese Prophylaxemaßnahmen ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Mund- und Allgemeingesundheit und ein wichtiger Beitrag für eine bessere Lebensqualität. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen gibt es unter www.dgparo.de (Deutsche Gesellschaft für Parodontologie).

Zusammenhang zwischen Diabetes und Zahnbettentzündungen

Berlin, 13.11.2008
Enger Zusammenhang von Diabetes und Zahnbettentzündungen
BZÄK-Vizepräsident Oesterreich: Wechselwirkung von Diabetes und Entzündungen des Zahnhalteapparates im Versorgungsalltag noch nicht ausreichend berücksichtigt
Die Bedeutung der Zahnmedizin für die allgemeinmedizinische Gesundheit - auch bei den großen Volkserkrankungen - wächst. Die Wechselbeziehung zwischen Diabetes mellitus (im Volksmund "Zuckerkrankheit") und Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sind Gegenstand zahlreicher medizinischer wie zahnmedizinischer Untersuchungen und können heute als erwiesen angesehen werden. Trotzdem ist dieses Wissen noch längst nicht ausreichend im Versorgungsalltag angekommen. Deswegen fordert der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich, anlässlich des Weltdiabetestages am 14. November eine verbesserte Zusammenarbeit von Ärzten und Zahnärzten zum Wohle ihrer Patienten. Dazu gehört neben der Kooperation auch die notwendige Aufklärung der Patienten über diese Zusammenhänge in den Arzt- und Zahnarztpraxen.
Quelle: news aktuell Originaltextservice

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die neue Karte wird europaweit anerkannt

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), zum Beispiel als Rückseite der bisherigen Versicherungskarte, müssen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr bei jeder Auslandsreise sich entsprechende Vordrucke besorgen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt aber nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.

Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.

Es sind die Daten festgehalten, die für die Gewährung von medizinischen Leistungen und für die Erstattung der Kosten im europäischen Ausland gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht notwendig sind.

Hierzu zählen

  • der Familienname und die Vornamen des Karteninhabers,
  • das Geburtsdatum des Karteninhabers,
  • als persönliche Kennnummer des Karteninhabers die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
  • eine Kennnummer der Krankenkasse,
  • eine Kennnummer der Karte,
  • die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).

Ergänzt werden diese Angaben um ein Unterschriftenfeld für die Unterschrift des Karteninhabers sowie das EU-Emblem und das Kürzel des Kartenausgabestaates (DE für Deutschland).

Die Vorlage der Karte reicht aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Sie können dort zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.

Gesetzlich Versicherte werden mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt die alten Formulare:

  • E 111 und E 111 B (für Touristen),
  • E 110 (für Mitarbeiter im internationalen Transportwesen),
  • E 128 (für in einen anderen Mitgliedstaat entsandte Erwerbstätige und Studenten)
  • E 119 nur für Sachleistungen (Formular für Arbeitslose bei Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat).

Aber Vorsicht! Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, muss mit der Krankenkasse zuvor geklärt werden, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen). Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte entstehende Anspruch gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und andere) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige Anwendungen der Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht werden können. Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen können.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der "Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste" der Europäischen Kommission. Dieser Plan sieht vor, dass in Europa bis zum Jahr 2010 elektronische Gesundheitsdienste für das medizinische Personal und für Patienten und Bürger zum Alltag gehören sollen.

AOK auszug aus dem Auslandskrankenversicherungsschutz

Urlaubskrankenversicherungsschutz

sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen oder überstaatliche Regelungen nach EU-Recht.

Für den Versicherungsschutz ist in den Staaten der Europäischen Union die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/European Health Insurance Card) als Anspruchsausweis vorgesehen. Für Staaten mit bilateralen Abkommen stellt die deutsche Krankenkasse einen sogenannten Auslandskrankenschein als Anspruchsnachweis für die Dauer des Urlaubs aus. Da sich der Leistungsumfang nach dem Recht des ausländischen Trägers richtet und oft nicht so umfassend wie in Deutschland ist, sollte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Für alle Staaten, mit denen keine Regelungen des über- und zwischenstaaatlichen Rechts bestehen, können Leistungsansprüche nur über eine Zusatzversicherung realisiert werden.

Auch Teststreifen sind gegen Hitze empfindlich

Wenn ein Ergebnis mal total daneben liegt, kann es auch sein, das die Teststreifen zu viel Hitze abbekommen haben.
Welche am unempfindlichsten gegen Hitze sind wäre interessant zu wissen

Reisekrankenversicherung

Um als Diabeteskranker zu verreisen
brauchen Sie eventuell ein ärztliches Attest, das Ihre Reisetauglichkeit bescheinigt.
Vom Moderator
Informationen, welche ich im Netz suchen werde, um diese zu veröffentlichen:

Urteile in bezugnahme auf "Benachteiligung von Kranken Menschen"
(Bezieht sich darauf, das ich als Diabetes Typ1 Kranker keine Private Auslandskrankenversicherung bekomme.)

Liste der Länder welche Abkommen mit Deutschen Krankenkassen wie
KKH, AOK, BKK und anderen haben.

Krankenkassen im Ausland, die auch Chronisch Kranke aufnehmen.

Insulin und Hitze - welche Lösungen gibt es ?